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OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 3 E 586/97 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. August 2000 - 3 E 586/97 (https://dejure.org/2000,19800)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Festsetzung einer Entschädigung für die versäumte Arbeitszeit eines Terminsvertreter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 17 K 6112/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 3 E 586/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.12.1988 - 1 A 23.85
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - Vertretungszwang vor dem …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 3 E 586/97
Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Beschluss unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1988 - 1 A 23.85 -, Rpfleger 1989, 255; vgl. auch Neumann, in: Sodan/Ziekow, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: November 1999, § 162 Rdnr. 57 f., und eine Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen angenommen, dass Besoldungsaufwendungen für Bedienstete, die neben der Wahrnehmung anderer Aufgaben die Behörde in mündlichen Verhandlungen vor den Gerichten vertreten, keinen eindeutigen und hinreichend kalkulierbaren Bezug zu dem konkreten Rechtsstreit haben, wie es § 2 Abs. 2 ZSEG voraussetzt.
- VGH Hessen, 09.02.2004 - 2 TJ 3393/03 Abgesehen davon, dass sich bei Anwendung des § 2 Abs. 3 Satz 1 ZSEG und selbst im Falle des § 2 Abs. 2 ZSEG hier bei weitem nicht der von dem Beklagten geltend gemachte Betrag ergeben würde, steht einer Behörde wegen der Teilnahme eines Vertreters an einem Gerichtstermin nach nahezu einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung keine Entschädigung zu (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1988, RPfl 89, 255; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 1996, NVwZ-RR 97, 143; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1994 - 4 S 317/94; OVG Münster, Beschluss vom 18. August 2000 - 3 E 586/97 -).